Natur und Umwelt

Natur und Umwelt im Deister


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Sperrung der Lauenauer Straße wegen der Krötenwanderung

Im Gebiet des Landkreises Hameln-Pyrmont sind 13 Lurch- und 4 Kriechtierarten zu finden, wovon eine Art in der Gefährdungskategorie 1 (vom Aussterben bedroht) und weitere 10 Arten in der Gefährdungskategorie 3 (gefährdet) eingestuft sind.

Die vom Aussterben bedrohte Art mit Vorkommen im Landkreis ist die Gelbbauchunke. Die im Plangebiet vorkommenden Amphibienarten der Gefährdungskategorie 3 sind die Kreuzkröte, die Geburtshelferkröte, der Feuersalamander, der Kammmolch, der Bergmolch, der Fadenmolch, die Knoblauchkröte und der Seefrosch.

Die im Landkreis vorkommenden Reptilien sind Zauneidechse, Ringelnatter und Blindschleiche, wobei die Zauneidechse und die Ringelnatter in Gefährdungskategorie 3 einzuordnen sind.

 

Aufgrund des Gefährdungsgrades der Lurche und Reptilien werden schon seit langem durch die Naturschutzbehörde in enger Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden aktive Schutz- und Hilfsmaßnahmen durchgeführt.

 

Für den Schutz von Amphibienarten sind besonders Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung von Laichgewässern und Lebensräumen sowie Maßnahmen bei den alljährlichen Wanderungen zu nennen.

 

Für den kreisregional bedeutsamen Amphibienwanderweg Nienstedt/ Messenkamp erfolgt während der Frühjahrswanderung eine zeitlich befristete Straßensperrung der Kreisstraße 76. 
(
Text Copyright: Merkblatt Amphibien und Reptilien des LK Hameln-Pyrmont)

 

Der von Ludwig Schlepper 1903 angelegte Teich hat sich, wie auch die Fischteiche auf dem Nachbargrundstück, zu einem stark frequentiertem Laichgewässer für Erdkröten und Molche entwickelt.

Das Vorkommen in Nienstedt gehörte übrigens früher einmal zu den bedeutendsten Populationen in Niedersachsen mit bis zu 8000 Tieren.

 

Bei Temperaturen über 5° C und feuchtem Wetter erfolgt im Februar und März zwischen 19 und 23 Uhr die Wanderung der Amphibien. Die ortsgebundenen Erdkröten sind Landbewohner, kommen aus den Nienstedter Wäldern und versuchen zum Ablegen ihrer Eier wieder zu dem Gewässer zurückzukehren, in dem sie selbst geschlüpft sind.


Die Krötenweibchen legen dabei teilweise bis zu fünf Kilometer Weg zum Teich auf sich, oft mit dem wesentlich kleinerem Männchen im Huckepack,

 

Die Überquerung der Lauenauer Straße dauert bis zu fünf Minuten und dabei werden die Tiere überfahren.

 

Die fünf Wochen lange Sperrung der Lauenauer Straße wird daher auch bei allen zukünftigen Planungen zur Umnutzung des Sophienhofgeländes berücksichtigt werden müssen.

 

(Ansprechpartner vor Ort hier in Nienstedt ist der 1. Vorsitzende des NABU Bad-Münder Matthias Großmann)



Update vom 10.03.2021
Matthias Großmann hat noch folgende Ergänzung geschickt:

Nach den Beobachtungen aus früheren Jahren wird der Teich direkt am Sophienhof eher wenig als Laichgewässer genutzt ( Molche ja, aber kaum Erdkröten). Was zum Einen an den recht steilen Ufern mit wenig Bewuchs und kaum Flachwasserzonen liegen dürfte und zum Zweiten auch daran, dass das Wasser recht kalt ist, da der Teich einen ständigen Zulauf vom Waltersbach hat, mit dem ständig kaltes Wasser zuläuft. Erdkröten brauchen aber im Frühjahr zur Laichzeit flaches Wasser, dass sich schnell erwärmt und Pflanzen, um die sie ihre Laichschnüre wickeln können. 

 

Die Hauptlaichteiche waren früher die Fischteiche auf dem angrenzenden Grundstück hinter Antels, die früher Familie Meißner gehört hatten. Zu der Zeit hatte ich dort auch Zugang und trotz Fischbesatz, haben dort sehr viele Kröten abgelaicht. Nach dem Meißners das Gelände verkauft haben, habe ich dort keinen Zutritt mehr gehabt. Es stand vor kurzem wieder zum Verkauf, wer der derzeitige Eigentümer ist, weiß ich nicht. Die Teiche wurden ja gerade ziemlich brutal ausgebaggert.

 

Auch wenn ich in den letzten Jahren aus zeitlichen Gründen nicht mehr so oft während der Krötenwanderung dort unten gewesen bin, habe ich doch den Eindruck, dass die Population deutlich zurück gegangen ist und sich auch mehr in den Waldbereich oberhalb der Doppelkurve verlagert. Gerade im Bereich Ortsausgang bis Zufahrt Sophienhof , wo früher ein Schwerpunkt der Wanderung war, sind nur noch vereinzelte Tiere unterwegs. Dafür sieht man auf der gesamten Strecke durch den Wald bis fast zur alten Deponie auf Messenkamper Seite Amphibien wandern, was früher nicht der Fall war.

 

Über die Gründe für den Rückgang und die Veränderungen kann man nur spekulieren und wahrscheinlich ist auch die Summe mehrerer Faktoren.

  • eher schlechter Zustand der Laichgewässer
  • Klimawandel, Trockenheit, Hitze kaum feucht-warme Nächte in den letzten Jahren im März, eher Hochdrucklagen mit trocken-kalten Nächten
  • Glyphosat-Einsatz in der Landwirtschaft
  • Forstliche Maßnahmen in den umliegenden Wäldern
  • Waschbären (haben zumindest in anderen Bereichen im Weserbergland nachweißlich massive "Schäden" an Amphibienpopulationen angerichtet 

 

Ich wollte dieses Jahr ohnehin versuchen öfter runter zu gehen, um mir mal einen konkreteren Eindruck über die derzeitige Situation zu verschaffen. Wenn die Wetterberichte zutreffen, könnte es ab Donnerstag los gehen.
Folgende Amphibienarten wurden in dem Bereich in den letzten Jahren nachgewiesen:

  • Grasfrosch
  • Moorfrosch,
  • Teichfrosch,
  • Erdkröte,
  • Bergmolch,
  • Fadenmolch,
  • Teichmolch.

 

In den 1980er Jahren gab es dort auch Nachweise von Geburtshelferkröte, Gelbbauchunke und Kammmolch. 

Hier wäre es sehr interessant, bei möglichen Baumaßnahmen auf dem Gelände, darauf zu achten, ob es von diesen Arten dort noch welche gibt.
Das Gelände ist eigentlich ideal für diese Arten. Der NABU Landesverband führt ja derzeit für diese Arten ein bundesweites Artenschutzprojekt mit Schwerpunkt im Weserbergland durch. Das Projektbüro ist in Hess. Oldendorf. Daher wären Nachweise über diese Arten von großem Interesse, da diese Arten besonders gefährdet sind. 

 

Viele Grüße

Matthias Großmann

 



Europäische Wildkatze im Nienstedter Deister nachgewiesen

Die Europäische Wildkatze (Felis silvestris) steht seit vielen Jahren auf der Roten Liste der bedrohten Arten. In weiten Teilen Deutschlands war sie bereits ausgestorben. Mittlerweile erholt sich die Population.

Die Europäische Wildkatze ist, anders als unsere Hauskatzen, eine echte Ureinwohnerin Europas. Sie lebt bevorzugt in naturnahen Wäldern und steht damit wie kaum ein anderes Tier für eine intakte, strukturreiche Waldlandschaft in Deutschland. Zu Beginn der 20. Jahrhunderts fast ausgerottet, gibt es heute schätzungsweise 6.000 bis 8.000 Individuen.

Am 23. Januar 2021 um 3 Uhr morgens wurde eine Wildkatze von meiner automatischen Wildkamera in unserem privaten Waldstück nur 100 m hinter unserem Haus in der Deisterstraße 33 aufgenommen. (siehe Film)


Die Authentizität wurde vom Biologen der Ökologischen NABU Station Steinhuder Meer und von Andrea Krug, der Wildkatzenexpertin des BUND Niedersachsen, bestätigt.


(Lassen Sie auf dem Smartphone den Film automatisch öfter laufen, dann ist der untere Balken fort)


Der BUND setzt sich seit mehr als 15 Jahren mit seinem Projekt "Rettungsnetz Wildkatze" für den Schutz der gefährdeten Europäischen Wildkatze (Felis sylvestris) in Deutschland ein. Bundesweit untersuchen Naturschützer*innen die Entwicklung der Bestände und engagieren sich für die Vernetzung der Lebensräume der Wildkatze. Da die Tiere auf Deckung angewiesen sind, brauchen sie überwiegend "grüne Korridore" aus Sträuchern und Bäumen, um neue Lebensräume zu erobern.


Gleichzeitig fordert der BUND die Politik auf, sich stärker für den Schutz der Biologischen Vielfalt in Deutschland einzusetzen.

Vielleicht hat auch das Landschaftsschutzgebiet Süd-Deister dazu beigetragen.


Manchen unserer Nienstedter Mitbürger und Mitbürgerinnen ist vielleicht noch nicht ganz klar, dass Nienstedt vom Landschaftsschutzgebiet (LSG) Süd-Deister umgeben ist und wir in Bezug auf Waldwirtschaft, Landwirtschaft und privater Nutzung  damit ganz vielen Regeln und Verboten ausgesetzt sind. Die Verordnung trat im Januar 2019 in Kraft.

Landschaftsschutzgebiet "Süd-Deister"

KENNZEICHEN: LSG HM 031 (Text: NLWKN)


Das Gebiet liegt an der südwestlichen Flanke des Deisters, eines bis zu 405 Meter hohen, markanten Höhenzuges an der Nordgrenze des Niedersächsischen Berglandes. Es ist von Kalksteinen, dem sogenannten „Eimbeckhäuser Plattenkalk“, geprägt.

Das Waldgebiet des südwestlichen Deisters wird von Buchenwäldern dominiert. Im nördlichen und mittleren Teilbereich bei Nienstedt und Luttringhausen entspringen einige naturnahe Waldbäche (Waltershagener Bach, Flöttenbach, Eimbeckhäuser Bach), in deren Quellbereichen Feuchtwälder und Kalktuffquellen vorkommen.

Charakteristisch für das Gebiet sind weiter die dem geschlossenen Wald vorgelagerten, durch Hecken, Feldgehölze und kleine Grünlandflächen gut strukturierten Flächen mit ihrer besonderen Bedeutung für das Landschaftsbild.

Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 112 "Süntel, Wesergebirge, Deister".

Zuständig sind der Landkreis Hameln-Pyrmont und Landkreis Schaumburg als untere Naturschutzbehörden.


Besonderer Schutzzweck des LSG ist:

  • die Erhaltung und standortgerechte Entwicklung des unzerschnittenen Waldgebietes mit großflächigen Buchenwäldern und mit seinen Funktionen als Raum für die naturbezogene Erholung sowie als Lebensraum beispielsweise für waldbewohnende Vogel- und Fledermausarten sowie für die Wildkatze (Felis silvestris),
  • die natürliche Entwicklung auf den in der maßgeblichen Karte als Flächen mit natürlicher Waldentwicklung dargestellten Flächen der Niedersächsischen Landesforsten,
  • die Erhaltung und standortgerechte Entwicklung des halboffenen, von Hecken und Grünlandflächen geprägten Vorlandes im Verbund mit den Waldflächen in seiner hohen Bedeutung für das Landschaftsbild und als Nahrungsgebiet von Vogelarten sowie von ledermausarten,
  • die Sicherung und naturnahe Entwicklung der im LSG entspringenden Waldbäche und deren Quellbereiche einschließlich der dazu gehörenden Feuchtwälder,
  • die Erhaltung und Sicherung der Kalktuffquellen.


Insbesondere werden im LSG folgende Handlungen untersagt:

  • die Errichtung baulicher Anlagen aller Art, auch solcher, die keiner Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde oder sonstiger Genehmigung/Erlaubnis bedürfen oder die nur vorübergehender Art sind,
  • der Neu- oder Ausbau von Wirtschaftswegen,
  • der Neubau oder die Erweiterung von Ver- oder Entsorgungsleitungen aller Art,
  • das Bodenrelief zu verändern, insbesondere durch Aufschüttungen, Abgrabungen, Ablagerungenoder das Auf- oder  Einbringen von Stoffen aller Art sowie das Ablagern von Abfällen,
  • Entwässerungsmaßnahmen, Wasserentnahmen oder sonstige Maßnahmen durchzuführen, die zu Veränderungen des Wasserhaushalts führen können,
  • vorhandene Quellbereiche, Bäche oder Tümpel insbesondere durch Ausbau, Verrohrung, Befestigungen oder Befahren zu beseitigen, zu beeinträchtigen oder auf andere Art zu verändern,
  • Hochstaudenfluren, Säume, Ödland oder sonstige naturnahe Flächen zu beseitigen, umzubrechen oder auf andere Art zu verändern,
  • in den Detailkarten dargestelltes Dauergrünland umzubrechen oder auf andere Art zu verändern; ausschlaggebend für die  Feststellung als Dauergrünland auf Flächen, die der Agrarförderung unterliegen, ist der Status, der in den Daten zu den Feldblöcken (Schlagkataster) des Servicezentrums Landentwicklung und Agrarförderung verzeichnet ist,
  • das Einbringen, Ausbringen oder Ansiedeln von Tier- oder Pflanzenarten, insbesondere von gebietsfremden oder invasiven Arten,
  • das Anlegen von Kurzumtriebsplantagen auf Grünlandflächen sowie von WeihnachtsbaumoderSchmuckreisigkulturen,
  • Wald zu beseitigen, zu schädigen oder auf andere Art zu verändern; sofern keine Freistellung der ordnungsgemäßen  Forstwirtschaft nach § 5 Abs. 3 dieser Verordnung vorliegt,
  • außerhalb des Waldes stehende Bäume oder Sträucher, Hecken oder Gebüsche zu beseitigen, zu beschädigen oder zu verändern,
  • das Lagern, Zelten oder Campen sowie das Entzünden oder Unterhalten von Feuer,
  • auf außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen mit Kraftfahrzeugen zu fahren oder Kraftfahrzeuge, Wohnwagen oder Anhänger dort abzustellen,
  • der Betrieb von Motor-Modellflugzeugen, Drohnen oder vergleichbaren Fluggeräten,
  • die Ruhe der Natur durch Lärm, Licht oder auf andere Weise zu beeinträchtigen.


Natürlich gibt es unter gewissen Umständen und meist auf Antrag Freistellungen von diesen Verboten. Diese Freistellungen und weitere Details finden Sie im nachfolgenden downloadbaren PDF der Verordnung.

Die 9-seitige Verordnung des LSG Süd-Deister können Sie hier downloaden

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